Klärschlammentsorgung – 4 Jahre vor der Pflicht zur Phosphorrückgewinnung
Januar 22, 2025 @ 09:30 - 15:30
€60Die Klärschlammverordnung legt fest, dass ab dem Jahr 2029 die Pflicht zur Rückgewinnung von Phosphor aus dem Klärschlamm erfolgen muss.
Bislang befinden sich entsprechende Anlagen zur P-Rückgewinnung bundesweit erst im Aufbau.
In der Veranstaltung soll der Stand der Planungen in SH dargestellt werden.
Darüber hinaus sollen die Verpflichteten für die Notwendigkeit sensibilisiert werden, sich den Herausforderungen einer ordnungsgemäßen P-Rückgewinnung zeitnah zu stellen.
Teilnahmekreis: kommunale Verwaltung, Kläranlagenbetreiber, Verbände, kommunalpolitische Entscheidungsträger
Den detaillierten Programmablauf finden Sie im Anhang als Einladungsfaltblatt.
Teilnahmegebühr: 60€ inkl. Verpflegungskosten
Eine schriftliche Anmeldung ist erforderlich! Nutzen Sie gern die Online-Anmeldung: schleswig-holstein.de – BNUR – Anmeldung Veranstaltungen
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