Wissenswertes

Viele Details zur Förderung lassen sich nicht in der Strategie der AktivRegion und den Förderrahmenbedingungen des Landes nachlesen. Bitte schicken Sie uns eine kurze E-Mail mit Ihren Fragen und Vorstellungen – wir kümmern uns um Ihr Anliegen!

Grundbudget

Wann müssen die Antragsunterlagen der Geschäftsstelle vorliegen?

Spätestens 3 Wochen vor der Sitzung. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die Vorstandssitzungstermine bei der Geschäftsstelle und treten Sie rechtzeitig mit Ihrer Projektidee auf uns zu, damit genügend Zeit für zu klärende Fragen und die Bearbeitungszeit Ihres Antrags bleibt.

Darf ein Projekt bereits begonnen worden sein? 

Nein, lediglich die Vorplanung einer Maßnahme bis zur Leistungsphase 4 der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ist zulässig. Bitte setzen Sie sich im Zweifelsfall mit der Geschäftsstelle in Kontakt.

Welche Unterlagen brauche ich für einen Antrag?

Antragsformular, Finanzierungsplan, Genehmigungen – bitte klären Sie die Details mit uns.

Müssen die Unterlagen im Original vorliegen?

Ja, die Unterlagen müssen einfach im Original mit Unterschrift des Antragstellenden vorliegen.

Wann wird über meinen Projektantrag entschieden?

Die Sitzungen des Entscheidungsgremiums (Vorstand) finden ungefähr 4-mal pro Jahr statt. Den anstehenden Termin finden Sie auf Veranstaltungen und Termine.

Wie viel Zeit muss ich für die Bewilligung einplanen?

Je nach Vollständigkeit der Antragsunterlagen, Arbeitsaufkommen und Urlaubszeit liegt die Bearbeitungsdauer der beschlossenen Antragsunterlagen beim Landesamt bei ungefähr 6 Wochen.

Wann erhalte ich nach Auswahl und Bewilligung die Fördermittel?

Die Fördermittel werden bei den auf der Website genannten Förderprogrammen nachrangig ausgezahlt. Das heißt, der Träger der Maßnahme geht in Vorleistung und erhält nach (Teil-) Umsetzung der Maßnahme die anteilige Erstattung der Kosten.

Muss ich bei der Berichterstattung über das Projekt an irgendetwas denken?

Ja, der Bewilligungsbescheid erhält die Auflagen für die Förderung, dazu zählen auch Hinweise zur Einhaltung der sogenannten Publikationsvorschriften. Ein Hinweis auf die EU-, Bundes- oder Landesförderung sowie die Nennung der AktivRegion Steinburg ist für Zeitungsberichte meist ausreichend. Für die Darstellung vor Ort wird über die Geschäftsstelle eine Fördertafel beauftragt und muss von Ihnen angebracht werden.

Welchen Zeitraum umfasst die Zweckbindungsfrist?

Die Projekte aus dem Grundbudget haben eine Zweckbindungsfrist von 5 Jahren, Projekte der Ortsentwicklung 12 Jahre. Für die Projekte aus dem Regionalbudget gilt die Zweckbindung nur für das Jahr der Antragstellung.

Allgemeines zur Förderung

Was ist die AktivRegion Steinburg?

Als eine von insgesamt 22 AktivRegionen Schleswig-Holsteins ist die LAG AktivRegion Steinburg e.V. Teil der Förderinitiative „Landesprogramm Ländlicher Raum“ (LPLR) zur Stärkung der Entwicklung des ländlichen Raums. Als Vereine organisiert gestalten sie zusammen mit den Menschen vor Ort die ländlichen Regionen und werben finanzielle Mittel aus dem „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes“ (ELER) – das sogenannte „Grundbudget“ – für die Umsetzung des europäischen LEADER-Programms zur Förderung des ländlichen Raums.

Wer ist die LAG?

Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) sorgt in der AktivRegion für die inhaltliche Gestaltung und Umsetzung von Maßnahmen, die in der „Integrierten Entwicklungsstrategie“ (IES) in enger Zusammenarbeit der Bevölkerung und Akteur*innen in der Region erstellt wurde. Die LAG AktivRegion Steinburg e.V. besteht aus dem Vorstand, den Mitgliedern der AktivRegion und dem Regionalmanagement, welche im Austausch mit dem Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL) und den Projektträger*innen diejenigen Projekte unterstützen, die aktiv für positive Veränderung in der Gebietskulisse sorgen. Für die Förderperiode 2023-2029 stehen der LAG 2,5 Mio. Euro zur Verfügung.

Was ist der LEADER-Ansatz?

Das im LPLR verankerte LEADER-Programm (Liaison entre actions de développement de l’économie rurale, dt. „Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“) ist ein Gemeinschaftsprogramm der Europäischen Union und richtet sich an Akteur*innen im ländlichen Raum, die gute Ideen, Maßnahmen und Projekte umsetzen möchten, um ihre Region zu stärken. Dabei gilt der sogenannte „Bottom Up-“Ansatz: Menschen vor Ort beschließen und realisieren Strategien für ihre eigene Region und setzen ihre Ideen in ihrer Region um. Für die Realisierung gelten die folgenden Prinzipien:

  1. Territoriale, lokale Entwicklungsstrategien: kleines, homogenes, sozial in sich geschlossenes Gebiet, mit gemeinsamen Traditionen, Erwartungen und Bedürfnissen, sowie lokaler Identität
  2. Bottom-up Ansatz: Einbindung lokaler Akteure
  3. Öffentlich/private Partnerschaften: Lokale Aktionsgruppen (LAG) sollen öffentliche und private Partner zusammenbringen
  4. Erleichterung von Innovationen (Innovationstransfer)
  5. Integrierte und multisektorale Aktionen: Verknüpfung zwischen den einzelnen teilnehmenden wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und umweltrelevanten Akteuren und Sektoren
  6. Netzwerkbildung: Erfahrungsaustausch zwischen LEADER Gruppen, ländlichen Gebieten, Verwaltungen und Organisationen
  7. Kooperation: Über den Erfahrungsaustausch hinausgehende Zusammenarbeit innerhalb von Lokalen Aktionsgruppen, anderen Leadergruppen, Mitgliedstaaten oder Drittländern

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

  • Öffentliche, gemeinnützige und kooperative Träger, z.B. Kommunen, Kreise, Kirche, Vereine, Stiftungen
  • Private Träger, z.B. Privatpersonen, KMU

Was sind die Grundvoraussetzungen für eine Förderung?

  • Das Projekt wird in der Gebietskulisse der LAG AktivRegion Steinburg e.V. umgesetzt.
  • Die Maßnahme entspricht den Förderrichtlinien und Grundsätzen der Integrierten Entwicklungsstrategie (IES).
  • Es liegt ein konkret ausgearbeiteter Antrag vor, welcher über Maßnahmendetails, einen realistischen Zeitplan, einen nachvollziehbaren Kosten- und Finanzierungsplan und benötigte Anlagen verfügt. Welche Unterlagen vonnöten sind, können Sie hier einsehen.
  • Das Vorhaben übersteigt nicht die vorgegebenen Projekthöchstsummen.
  • Das Projekt kann vollständig vorfinanziert und die Eigenmittel können vollständig getragen werden.

Was kann (nicht) gefördert werden?

Jedes Vorhaben bedarf einer individuellen Betrachtung und Beurteilung. Förderfähige Maßnahmen sind Vorhaben, die den Zielen der Integrierten Entwicklungsstrategie entsprechen und können investive und nicht investive Maßnahmen sein (Konzepte, Studien, Vorarbeiten, Personalstellen als Anschubfinanzierung, Neubau, Umbau/Aufwertung, Installation).

Förderausschlüsse sind u. a. bereits begonnene Projekte, laufende Kosten, Instandhaltung, bereits vorhandene Personalstellen, Maßnahmen an Friedhöfen, Reiterhöfen und klassischen Sportstätten.

Einen Überblick zu bereits geförderten Projekten erhalten Sie hier.

Wie und wo kann ich einen Antrag auf Förderung stellen?

Die Geschäftsstelle der LAG AktivRegion Steinburg e.V. nimmt laufend Ihre Anträge entgegen und bespricht im Vorwege Ihren Projektansatz. Bewilligungsstelle ist das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung. Das Regionalmanagement hilft Ihnen bei Fragen zur Antragstellung, zur Förderfähigkeit Ihres Vorhabens, zur Umsetzung oder anderem gern weiter. Hier finden Sie weitere Informationen und Formulare zur Antragstellung.

Wer entscheidet, ob mein Projekt gefördert wird?

Der Vorstand ist das Entscheidungsgremium im Verein und beschließt viermal jährlich über die rechtzeitig eingereichten Förderanträge, um so über die Verteilung der Fördermittel aus dem ELER zu entscheiden. Er setzt sich aus insgesamt 13 Personen zusammen, wobei fünf kommunale Partner und acht zivilgesellschaftliche, Wirtschafts- oder Sozialpartner aus Verbänden oder privaten Unternehmen der Region vertreten sind. Vom Regionalmanagement wird Ihr Projekt im Vorwege anhand einer transparenten Bewertungsmatrix anhand der Kriterien aus der Integrierten Entwicklungsstrategie eingeordnet und bewertet.

Nach Einreichung Ihres Projektantrags beim Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung entscheidet dieses über die Bewilligung Ihres Projekts. Die Bewilligung erhalten Sie i. d. R. nach einigen Wochen.

Wie hoch ist die Förderung?

Öffentliche Träger erhalten 60 % (max. 100.000 € für Basisprojekte, max. 150.000 € für Qualitätsprojekte) Förderung auf die Nettokosten, private Träger 40 % (max. 70.000 €). Der Zuschuss erfolgt durch nicht rückzahlbare Zahlungen von EU- und Landesmitteln. Es gelten weitere Förderkriterien.

Wann kann ich mit der Umsetzung meines Projekts beginnen und was muss ich beachten?

Sie erhalten mit dem Bewilligungsbescheid Auflagen und Unterlagen, die Sie zur Umsetzung des Projekts und als Nachweis an die Bewilligungsstelle benötigen. Erst nach der Bewilligung dürfen Sie mit der Umsetzung des Projekts beginnen, das heißt, vertragliche Vereinbarungen schließen. Als kommunaler Antragstellender sind Sie zwingend an das geltende Vergaberecht gebunden. Private Antragstellende müssen zur Plausibilisierung Ihrer Kosten drei vergleichbare Angebote einholen. Das Vorhaben muss wie beantragt umgesetzt werden; sofern es Abweichungen gibt, sind diese mit dem Landesamt zu besprechen und genehmigen zu lassen.  Verfahren müssen entsprechend dokumentiert und im Rahmen des Schlussverwendungsnachweises zur Auszahlung Ihres beantragten Zuschusses zur korrekten Einhaltung der Regularien vorgelegt werden.

Wo kann ich mich bei Fragen melden?

Das Regionalmanagement ist bei Fragen zur Antragstellung unter der Nummer 04821 94 96 32 30 oder per E-Mail unter info@regionnord.com erreichbar. Nach Bewilligung erhalten Sie bei Rückfragen ebenfalls Auskunft über das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung.

Was ist das Regionalbudget?

Das Regionalbudget ist ein Förderprogramm, welches unabhängig des Europäischen Fonds verläuft, da es über die „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) des Bundes und des Landes bezuschusst wird. Die Förderung gilt für Kleinstprojekte bis 20.000 Euro brutto Projektgesamtkosten und wird mit 80 % bezuschusst. Dazu findet jährlich ein Projektaufruf mit einer Frist zur Einreichung der Projektanträge statt. Detailliertere Informationen dazu finden Sie hier.

Nach oben scrollen